Das OLG Koblenz hat in einem Urteil festgestellt, dass die Anfertigung erotischer und intimer Bilder innerhalb einer Beziehung zwar keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person begründet, allerdings seien die Bilder nach einem Beziehungsende zu löschen (Urt. v. Urteil vom 20. Mai 2014, Az. 3 U 1288/13)
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/personlichkeitsrecht/nach-liebesaus-besteht-ein-loeschungsanspruch-fuer-intime-bilder-53191/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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