Unternehmer sollten vorsichtig sein, wenn sie Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft erhalten. Die Rechtsprechung bis hin zum BGH hat bei den ursprünglich verwendeten Formularen gewöhnlich einen Zahlungsanspruch der Gewerbeauskunft-Zentrale GWE verneint. Anders sah dies jetzt jedoch das Landgericht Düsseldorf bei einem geringfügig geänderten Formular. Fraglich ist jedoch, ob dieses Urteil rechtskräftig wird.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/it-recht/gwe-branchenbuchabzocke-44002/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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