Wer als Online-Händler in seinem Shop mit einer veralteten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) wirbt, handelt wettbewerbswidrig und geht ein hohes Abmahnrisiko wegen Irreführung ein. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichtes Wuppertal.
Weitere Infos unter: https://www.wbs-law.de/e-commerce/achtung-online-haendler-werbung-mit-veralteter-uvp-ist-unzulaessig-56290/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/UK0W6_lNRvY
Neue Regeln für Widerrufsrecht in Onlineshops: http://youtu.be/h30XxBD8J_o
Erste Abmahnungen wegen neuer Verbraucherrechterichtlinie: http://youtu.be/LTKCyqfT2OQ
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