Um ein Bild veröffentlichen zu können, muss die Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen. Doch ist dies bei Gruppenfotos anders? Christian Solmecke klärt es im heutigen Video.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/serie-zum-foto-und-bildrecht-teil-4-veroffentlichung-von-personenaufnahmen-einwilligung-des-abgebildeten-7149/
http://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/serie-zum-foto-und-bildrecht-teil-5-veroffentlichung-von-personenaufnahmen-ausnahmen-vom-einwilligungserfordernis-7152/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/IGPXxyNVxeY
Bereits das Anfertigen von Fotos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sein: http://youtu.be/SKyyevPIz0s
Achtung Facebook-Nutzer: Erste Abmahnung wegen des Teilens eines Fotos: http://youtu.be/vneoyg9ohrs
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